Wo steht die Weltgemeinschaft im Hinblick auf die Integration von Menschenrechten in wirtschaftliche Prozesse - knapp dreieinhalb Jahre nach der Verabschiedung der UN Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten? Wie haben Regierungen die Leitprinzipien auf nationaler Ebene umgesetzt? Welches Echo fanden diese Grundsätze in global vernetzten Unternehmen? Vor dem Hintergrund dieser drängenden Fragen hat das Business & Human Rights Resource Centre zwei Projekte ins Leben gerufen: Eine Plattform zur Regierungspolitik zu Wirtschaft und Menschenrechten sowie eine Plattform der Unternehmensaktivitäten und -maßnahmen zu Menschenrechten.
Von Isabel Ebert
Die Grundlage dieser Plattformen bilden Umfragen, die mit Hilfe eines strukturierten Fragebogens durchgeführt wurden. Über 100 Regierungen sind zu ihrer Politik zu Wirtschaft und Menschenrechten befragt worden. 41 davon antworteten. Auf Unternehmensseite hatte die Stichprobe einen Umfang von 180 Unternehmen, von denen 94 den Umfragebogen zurück schickten. Auf Basis dieser beiden Umfragen zeichnen sich erste Trends ab, die sich zusammenfassend skizzieren lassen.
Menschenrechte in der Wirtschaft auf politischer Ebene regulieren – ein Hürdenlauf?
Die Dichotomie, welche das Paar aus Wirtschaft und Menschenrechten hervorzurufen vermag, kann die Schlüsselrolle der nationalen Regierungen in diesem Zusammenspiel verblenden. Dennoch sind es die Regierungen, die als erste Instanz die Verantwortung zum Schutz der Menschenrechte auf Grundlage des Völkerrechts innehaben. So ist es auch in den UN Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten (UNGPs) verankert. Die neue Plattform zur Regierungspolitik soll einen Überblick zu Aktivitäten und Maßnahmen der Regierungen zu Wirtschaften und Menschenrechten weltweit bieten.
Nach ersten Evaluierungen zeigen sich teils große regionale Fortschritte, teils aber auch Stolpersteine und Herausforderungen, die es zu beheben gilt. Lediglich vier Regierungen haben, wie in den UNGP vorgeschrieben, nationale Aktionspläne verabschiedet (Dänemark, Finnland, Niederlande, Großbritannien). In diesen wird die Regierungsstrategie zu Wirtschaft und Menschenrechten präzisiert und mit bestimmten Maßnahmen umgesetzt. Die Thematik gewinnt jedoch zunehmend an Bedeutung. Es lassen sich eine Anzahl von weiteren Regierungen benennen, die Schritte hin zu einem nationalen Aktionsplan iniitiert haben, bzw. in konkreten Erabeitungsphasen stecken (u.a. Brasilien, USA, Deutschland).
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Brasilien führt „Dirty List“ ein
So führte beispielsweise Brasilien eine sogenannte „Dirty List“ ein, auf welcher Unternehmen, die mit Zwangsarbeit oder Menschenhandel in Verbindung gebracht werden, keine öffentlichen Verträge mehr bekommen. Die Liste ist derzeit nicht der Öffentlichkeit zugänglich, da eine Vereinigung von Bauunternehmen Klage gegen diese Regierungsmaßnahme vor dem Verfassungsgericht einreichte. Die USA, Großbritannien und Australien erarbeiteten einen Code of Conduct für private Sicherheitsunternehmen.
Regionale Trends der Regierungsinitiativen
Zwischenstaatliche und/oder supranationale Organisationen scheinen für die Fortschritte in der Umsetzungen der UNGPs eine wichtige Rolle zu spielen: So beantworteten aktuell fast 70 Prozent der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Umfrage, und ebenso 54 Prozent der nord-, mittel- und lateinamerikanischen Staaten. Die Quote der Rückantworten afrikanischer Sub-Sahara-Staaten (33 Prozent) und Regierungen in Nordafrika und dem Nahen Osten (30 Prozent) lag wesentlich niedriger. Das Schlusslicht bildet Asien (20 Prozent). Innerhalb der EU - sowie auch dennord-, mittel- und lateinamerikanischen Staaten hatte das Thema Wirtschaft und Menschenrechte auf der Agenda eine stärkere Präsenz als in den anderen regionalen Gruppen. Ausnahmen bilden hier beispielweise die Bestrebungen der Regierungen Israels und Bahrains in diesem Bereich, aber auch in Sub-Sahara-Afrika zeichnen sich trotz der niedrigen Antwortrate weitere Aktivitäten ab.
Zwischen dem Regierungshandeln und dem Handeln, der in dem jeweiligen Land ansässigen Unternehmen lassen sich Querverbindungen aufzeigen. Die kanadische, chinesische, russische sowie südafrikanische Regierung beantwortete die Umfrage zur Regierungspolitik zu Wirtschaft und Menschenrechten nicht. Analog zeigt sich auch eine verhältnismäßig geringe Antwortquote der Unternehmen zur Umfrage der Unternehmensaktivitäten und -maßnahmen zu Menschenrechten in den genannten Ländern.
Stillschweigen aber auch innovative Kreativität seitens der Unternehmen
Mehr als die Hälfte der 180 kontaktierten Unternehmen, der Großteil von ihnen unter den globalen Top-50 bzw. der Top-30 des jeweiligen Sektors, antwortete auf die Umfrage zu ihrer Unternehmenspolitik zu Menschenrechten. Große Unterschiede zeigen sich aktuell zwischen staatlichen und privaten Unternehmen in der Rohstoffindustrie: 64 Prozent der privaten, jedoch lediglich 36 Prozent der staatlich-geführten Unternehmen antworteten. Im Gegensatz zu der Antwortrate von 73 Prozent in der Lebensmittelindustrie, war die Antwortrate der Einzelhandels- und Bekleidungssektors mit 25 Prozent relativ gering. Dennoch kann man hier die stringenten Menschenrechtspolitiken der Bekleidungsgroßunternehmen wie adidas, Nike und Gap positiv hervorheben – gerade im Kontrast zu Onlinehändlern, die oft konkreten Maßnahmen ausweichen. So etablierte beispielsweise adidas ein sehr weitreichendes Beschwerdesystem, das auch von Dritten genutzt werden kann. Arbeiter in Indonesien können sogar ihre Belange simpel per SMS kommunizieren – auf diese Weise wird auch an den äußeren Ästen der Wertschöpfungskette die Möglichkeit zur Abhilfe geboten. Darüber hinaus beschreibt etwa Inditex wie es in 46 Ländern seine Geschäftspraxis an die Gegebenheiten vor Ort anpasst, indem es mit Hilfe von lokalen Teams, NGOS und Gewerkschaften mit seinen 1.500 Zulieferern in Verbindung tritt um Arbeitsrechte und -standards zu wahren. Ein anderes Beispiel ist Cisco: Das Unternehmen artikuliert die Herausforderungen im Kontakt mit der chinesischen Regierung, welche den Wifi Security Standard (WAPI) verfechtet, obwohl dieser nicht mit internationalen Standards zur Privatsphäre der Nutzer übereinstimmt.
Unterschiedliche Intensität des Firmenengagements
Grob lassen sich die an der Umfrage teilnehmenden Unternehmen in drei Gruppen einordnen: „Alte Hasen“, „Fortgeschrittene“ und „Einsteiger“. Die alten Hasen bewegen sich auf dem internationalen Parkett der Wirtschaft und Menschenrechts-Community erfahren: Menschenrechtsstandards sind in ihre geschäftlichen Prozesse integriert, Impact Assessment zu Menschenrechten werden auf Landesebene durchgeführt, Risiken oder Kernursachen für potentielle Verstöße angegangen. Die fortgeschrittenen Unternehmen verfügen über eine Menschenrechtspolitik, und setzen diese nach und nach programmatisch in den verschiedenen Teilbereichen des Unternehmens um. Die Einsteiger hingegen vollziehen ihre ersten Schritte zu einem integrativen Ansatz für Menschenrechte in ihrer Firmenpolitik, verorten diesen aber noch stark in den allgemeinen CSR- und Nachhaltigkeitsprogrammen.
Der Mehrwert der Plattformen besteht in ihrem Potential zur Schaffung von Transparenz. Manche Regierungen zeigten mit dem Finger auf das Fehlverhalten von Unternehmen und identifizierten mangelhaften Handlungswillen. Gleichzeitig machten auch einige Unternehmen auf Lücken im politischen Bereich aufmerksam und kritisierten Missstände auf Regierungsebene. Jedoch stellt dies die bereits gemachten Fortschritte vieler Stakeholder in keiner Weise in den Schatten. Vielmehr zeigt sich, dass es mehr Initiativen und übergreifender Kommunikation zur Schließung dieser Lücken bedarf. Die beiden Plattformen des Business & Human Rights Resource Centre sind Anstoß dafür, die gebotene Transparenz für neue Initiativen zu nutzen. Durch engere Zusammenarbeit und Wissensaustausch zwischen den einzelnen Interessensgruppen können weitreichende Verbesserungen für Menschenrechte in der Wirtschaft erzielt werden.